Aktuelle Themen zu Rechtsanwalt Müthel in Hamburg-Altona


Zum Thema Rechtsschutzversicherung und deren Sinnhaftigkeit für Sie als Mandanten möchte ich Sie auf folgenden Artikel des Spiegels hinweisen:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/rechtsschutzversicherung-fuer-wen-sie-sich-wirklich-lohnt-a-7d484690-3ddc-4010-ae56-e0910d34ab0c?utm_source=pocket-newtab-de-de


Bei Schuldenregulierungen ist häufig auch die Einsicht der bei der SCHUFA hinterlegten Daten notwendig und sinnvoll. Ich stelle häufig dabei fest, dass meine Mandanten für diese Auskunft Geld investieren. Dies ist jedoch gar nicht notwendig, da Sie nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die bei der SCHUFA hinterlegten Daten haben. Diese Auskunft können Sie online unter folgenden Link anfordern (Achtung dort unter "Kostenlose Datenkopie"):

https://www.meineschufa.de/de/datenkopie?etcc_cmp=schufa.de&etcc_med=%20Link/Referrer-schufa.de&et_cmp_seg5=themenportal&et_cmp_seg4=dako


Im Rahmen von Schuldenregulierungen taucht häufig als Gläubiger auch die EOS Investment GmbH auf. Ich möchte darauf hinweisen, sofern Forderungen dieser Gesellschaft gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH) als Inkassovergütung geltend gemacht werden, diese keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der EOS Investment GmbH darstellen können. Insoweit verweise ich Sie auf das vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) anhängige Musterfeststellungsverfahren und möchte Sie ermutigen, sofern Sie von solchen Forderungen betroffen sein sollten, sich diesem Verfahren anzuschließen, welches vom Bundesverband der Verbraucherzentrale initiiert wurde. Klicken Sie dazu auf nachfolgenden Link:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202102/KlagRE_2_2021_node.html


Bundestag beschließt Änderung des (Verbraucher-)Insolvenzrechts rückwirkend ab 01.Oktober 2020

 

Der Bundestag hat jetzt am 17.12.2020 die Änderung des Insolvenzrechts mit der Verkürzung auf drei Jahre beschlossen. Ab sofort sollten Schuldner handeln, um die sich daraus resultierenden Vorteile in Anspruch zu nehmen.


Änderung des (Verbraucher-)Insolvenzrechts ab 1.Oktober 2020 zu erwarten

 

Wichtigste Änderung wird dabei sein, dass die Restschuldbefreiung voraussichtlich nach 3 Jahren ohne Bedingungen, wie jetzt etwa Erbringung der Verfahrenskosten oder Tilgung aller Gläubigerforderungen um 35% binnen 3 Jahren, erteilt werden kann. Dies soll wohl auch für Regelinsolvenzen gelten (z.B. für Selbständige) gelten. Diese Änderung muss noch den Bundestag passieren. Betroffenen kann ich nur grundsätzlich raten, abzuwarten, ob die Änderungen tatsächlich so verabschiedet werden und vor dem 01.10.2020 erst einmal keinen Insolvenzantrag zu stellen.


Download
Die aktuelle Verordnung zur Covid-19 Eindämmung der Freien und Hansestadt Hamburg, Stand 12.05.2020 für Sie zum Download
VO Änderung Hmb SARS-CoV-2 EindämmungsVO
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Die EindämmungsVO der Freien und Hansestadt Hamburg vom 05.05.2020 für Sie zum Download.

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VO Änderung Hmb SARS-CoV-2 EindämmungsVO
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Zum Thema Stornierung von bereits gebuchten Urlauben und ob man jetzt bereits einen Sommerurlaub buchen soll, kann ich Ihnen die Einschätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg im nachfolgend aufgeführten Link ans Herz legen:

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaubs-reiseaerger/sommerurlaub-abwarten-stornieren-noch-buchen


In Zeiten der Lockerungen sind dringende, d.h. unaufschiebbare und nicht auf andere Art durchzuführende persönliche Besprechungstermine in Ausnahmefällen möglich. Für alle anderen Fälle bitte ich weiterhin die technischen Möglichkeiten wie insbesondere Telefon und E-mail zur Kommunikation zu nutzen. Sie dürfen als Mandant bei mir jedenfalls sicher sein, dass ich Ihre Anliegen weiterhin vollständig und umfassend betreuen werde. Bitte beachten Sie, dass trotz der Lockerungen die Corona-Virus-Pandemie noch lange nicht ausgestanden ist.


Der Schwerbehindertenausweis kann in Hamburg ab sofort online beantragt werden. Bitte sehen Sie hierzu nachfolgenden Link auf die Homepage des Versorgungsamtes. Link zum Schwerbehindertenausweisantrag


Die Änderungen zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, EU 2016/679) finden Sie bei mir unter dem Menüpunkt Datenschutz.


Ende März und Anfang April 2018 kam es aufgrund äußerer Einflüsse zur Störung meiner Telefonanlage. Diese Störungen sind zwischenzeitlich vollumfänglich beseitigt worden. Falls Sie mich in diesem Zeitraum telefonisch nicht erreichen konnten, bitte ich um Entschuldigung.


Ab sofort bin ich ausschließlich über meine Anschrift Friedensallee 25, 22765 Hamburg erreichbar. Die neue Telefonnummer lautet: (040) 55 64 19 02; Fax.: (040) 55 64 19 03. Der Umzug ist soweit abgeschlossen.


Hier werden Sie in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen der Kanzlei und in der Rechtsprechung von mir informiert. Aktuell steht der Umzug zum Jahreswechsel in die neuen Räumlichkeiten in der Friedensallee 25 in 22765 Hamburg an.


Zuletzt konnte Rechtsanwalt Müthel im Wege einer Berufung einen großen Erfolg für seine Mandantschaft vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht erreichen und so die Rechtsprechung für die rechtlich noch relativ neue Problematik des Ausgleichs von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen (§ 2057a BGB) im Erbrecht maßgebend beeinflussen. OLG Schleswig, Aktenzeichen: 3 U 25/16, Urteil vom 22.11.2016.

 

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