Aufgrund sehr hohen Arbeitsaufkommens kann ich kaum neue Mandate annehmen, insofern Sie mir nicht bereits zuvor als Mandant bekannt waren. Ich danke im Voraus für Ihr Verständnis.
Betrug durch Fake-Kanzleien
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer warnt vor Betrugsfällen, bei denen Kriminelle sich auf Webseiten, in E-Mails und in Anschreiben als echte Anwaltskanzleien ausgeben. Die Täter nutzen
dabei oft den Namen tatsächlich existierender Kanzleien oder Anwältinnen und Anwälte, übernehmen deren Kontaktdaten, Fotos oder sogar ganze Webseiten und verändern diese nur leicht. Ziel
der Betrüger ist es, Betroffene zu Zahlungen zu bewegen oder persönliche Daten zu erlangen.
Die derzeit häufigste Betrugsmasche scheinen Angebote – häufig per E-Mail versendet – von stark vergünstigten Waren zu sein, die aus einer angeblichen Insolvenzauflösung stammen würden.
Dabei geben sich die Kanzleien als Insolvenzverwalter aus und legen einen gefälschten Gerichtsbeschluss über die Bestellung vor. Nach unseren Informationen werden diese Waren nach
Rechnungstellung und Zahlung aber nie geliefert.
Zur Überprüfung solcher Fake-Kanzleien sollte man im tagesaktuell geführten Bundesweiten Amtlichen
Anwaltsverzeichnis nachsehen, ob der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin tatsächlich als solche zugelassen ist. Bitte überprüfen Sie auch die im Anwaltsverzeichnis angegebenen
Kontaktdaten, denn häufig erkennt man erst an der abweichenden Telefonnummer, dass es möglicherweise ein Betrugsversuch ist. Etwaige Kontaktaufnahmen sollten nur über die im
Anwaltsverzeichnis stehenden Kontaktdaten erfolgen oder über das beA.
Zudem lässt sich über die Insolvenzbekanntmachungen herausfinden, ob tatsächlich ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet und die angegebene Person zum/zur Insolvenzverwalter/in bestellt
wurde.
Ich stelle vorsorglich klar, dass ich nicht als Insolvenzverwalter tätig bin.
Sollte sich danach das Angebot als ein Betrugsversuch herausstellen, informieren Sie bitte umgehend die Polizei.
Wenn Ihre Daten oder Ihre Identität von solchen Fake-Kanzleien übernommen wurden, sollten Sie ebenfalls umgehen die Polizei verständigen. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Webseite durch
einen Löschantrag bei der DENIC oder bei den entsprechenden ausländischen Domain-Verwaltungsstellen abgeschaltet werden kann. Zudem könnte man versuchen, gegenüber dem Webhoster durch den
konkreten Hinweis auf die Rechtsverletzung eine Löschung der Inhalte zu erzielen.
Der Diebstahl aus Schließfächern bei Banken und Sparkassen kommt immer häufiger vor. Ich möchte Sie einmal dazu auf einen sehr interessanten Artikel in der LTO sowie auf ein Urteil des
Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 2023 hinweisen:
LTO: Warum der Tresor-Einbruch für die Bank teuer werden könnte
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.06.2023, Az.: 330 O 127/22
Bei Schuldenregulierungen ist häufig auch die Einsicht der bei der SCHUFA hinterlegten Daten notwendig und sinnvoll. Ich stelle häufig dabei fest, dass meine Mandanten für diese Auskunft Geld
investieren. Dies ist jedoch gar nicht notwendig, da Sie nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die bei der SCHUFA hinterlegten Daten haben. Diese Auskunft können Sie
online unter folgenden Link anfordern (Achtung dort unter "Kostenlose Datenkopie"):
https://www.meineschufa.de/de/datenkopie?etcc_cmp=schufa.de&etcc_med=%20Link/Referrer-schufa.de&et_cmp_seg5=themenportal&et_cmp_seg4=dako
Im Rahmen von Schuldenregulierungen taucht häufig als Gläubiger auch die EOS Investment GmbH auf. Ich möchte darauf hinweisen, sofern Forderungen dieser Gesellschaft gegenüber Verbrauchern für
die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH) als
Inkassovergütung geltend gemacht werden, diese keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der EOS Investment GmbH darstellen können. Insoweit verweise ich Sie auf das vor dem Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) anhängige Musterfeststellungsverfahren und möchte Sie ermutigen, sofern Sie von solchen Forderungen betroffen sein sollten, sich diesem Verfahren
anzuschließen, welches vom Bundesverband der Verbraucherzentrale initiiert wurde. Klicken Sie dazu auf nachfolgenden Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202102/KlagRE_2_2021_node.html
Bundestag beschließt Änderung des (Verbraucher-)Insolvenzrechts rückwirkend ab 01.Oktober 2020
Der Bundestag hat jetzt am 17.12.2020 die Änderung des Insolvenzrechts mit der Verkürzung auf drei Jahre beschlossen. Ab sofort sollten Schuldner handeln, um die sich daraus resultierenden
Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Änderung des (Verbraucher-)Insolvenzrechts ab 1.Oktober 2020 zu erwarten
Wichtigste Änderung wird dabei sein, dass die Restschuldbefreiung voraussichtlich nach 3 Jahren ohne Bedingungen, wie jetzt etwa Erbringung der Verfahrenskosten oder Tilgung aller
Gläubigerforderungen um 35% binnen 3 Jahren, erteilt werden kann. Dies soll wohl auch für Regelinsolvenzen gelten (z.B. für Selbständige) gelten. Diese Änderung muss noch den Bundestag passieren.
Betroffenen kann ich nur grundsätzlich raten, abzuwarten, ob die Änderungen tatsächlich so verabschiedet werden und vor dem 01.10.2020 erst einmal keinen Insolvenzantrag zu stellen.
Die aktuelle Verordnung zur Covid-19 Eindämmung der Freien und Hansestadt Hamburg, Stand 12.05.2020 für Sie zum Download
VO Änderung Hmb SARS-CoV-2 EindämmungsVO
Adobe Acrobat Dokument
635.4 KB
Die EindämmungsVO der Freien und Hansestadt Hamburg vom 05.05.2020 für Sie zum Download.
VO Änderung Hmb SARS-CoV-2 EindämmungsVO
Adobe Acrobat Dokument
996.0 KB
Zum Thema Stornierung von bereits gebuchten Urlauben und ob man jetzt bereits einen Sommerurlaub buchen soll, kann ich Ihnen die Einschätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg im nachfolgend
aufgeführten Link ans Herz legen:
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaubs-reiseaerger/sommerurlaub-abwarten-stornieren-noch-buchen
In Zeiten der Lockerungen sind dringende, d.h. unaufschiebbare und nicht auf andere Art durchzuführende persönliche Besprechungstermine in Ausnahmefällen möglich. Für alle anderen Fälle bitte ich
weiterhin die technischen Möglichkeiten wie insbesondere Telefon und E-mail zur Kommunikation zu nutzen. Sie dürfen als Mandant bei mir jedenfalls sicher sein, dass ich Ihre Anliegen weiterhin
vollständig und umfassend betreuen werde. Bitte beachten Sie, dass trotz der Lockerungen die Corona-Virus-Pandemie noch lange nicht ausgestanden ist.
Der Schwerbehindertenausweis kann in Hamburg ab sofort online beantragt werden. Bitte sehen Sie hierzu nachfolgenden Link auf die Homepage des Versorgungsamtes. Link zum Schwerbehindertenausweisantrag
Die Änderungen zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, EU 2016/679) finden Sie bei mir unter dem Menüpunkt Datenschutz.
Ende März und Anfang April 2018 kam es aufgrund äußerer Einflüsse zur Störung meiner Telefonanlage. Diese Störungen sind zwischenzeitlich vollumfänglich beseitigt worden. Falls Sie mich in diesem
Zeitraum telefonisch nicht erreichen konnten, bitte ich um Entschuldigung.
Ab sofort bin ich ausschließlich über meine Anschrift Friedensallee 25, 22765 Hamburg erreichbar. Die neue Telefonnummer lautet: (040) 55 64 19 02; Fax.: (040) 55 64 19 03. Der Umzug ist soweit
abgeschlossen.
Hier werden Sie in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen der Kanzlei und in der Rechtsprechung von mir informiert. Aktuell steht der Umzug zum Jahreswechsel in die neuen
Räumlichkeiten in der Friedensallee 25 in 22765 Hamburg an.
Zuletzt konnte Rechtsanwalt Müthel im Wege einer Berufung einen großen Erfolg für seine Mandantschaft vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht erreichen und so die Rechtsprechung für
die rechtlich noch relativ neue Problematik des Ausgleichs von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen (§ 2057a BGB) im Erbrecht maßgebend beeinflussen. OLG Schleswig, Aktenzeichen: 3 U 25/16, Urteil
vom 22.11.2016.
Zur Entscheidung