Erbrecht mit Rechtsanwalt Müthel Kanzlei Hamburg Altona


Ich berate Sie im Erbrecht als Rechtsanwalt bei der Errichtung Ihres Testaments oder bei der Erstellung eines Erbvertrages, um Ihren letzten Willen optimal umzusetzen.

Wenn Sie als Erbe berufen sind, sind zahlreiche Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, angefangen bei der Frage, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen oder Sie ausschlagen sollten.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer sich im Erbfall ergebenden Ansprüche, beispielsweise bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Testamentsgestaltung oder bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.

 

Weiterhin bin ich hinsichtlich der Anwendung des § 2057a BGB spezialisiert. Wenn Sie also Fragen zu Ausgleichsansprüchen unter Abkömmlingen wegen der Erbringung von Pflegeleistungen haben, bin ich ein kompetenter Ansprechpartner.

So konnte ich im Wege einer Berufung einen großen Erfolg für meine Mandantschaft vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht erreichen und so die Rechtsprechung für die rechtlich immer noch mit etlichen Ungewissheiten belastete erbrechtliche Problematik des Ausgleichs von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen (§ 2057a BGB) maßgebend beeinflussen. OLG Schleswig, Aktenzeichen: 3 U 25/16, Urteil vom 22.11.2016.

 

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