Strafrecht mit Rechtsanwalt Müthel Kanzlei Hamburg Altona

Wenn die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) gegen Sie ermitteln oder gar bereits Anklage gegen Sie erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wurde, sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar Zeit verschenken. Denn eine unbedachte Aussage bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht oder gar das Verstreichenlassen einer Frist kann ohne anwaltlichen Beistand höchst unangenehme Folgen für Sie haben. Wenn Sie mich als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei in Hamburg Altona mit Ihrer Vertretung beauftragen, bewahre ich Sie vor möglichen Fehlern. Ich sorge für ihre unmittelbare emotionale Entlastung und nehme den Druck für Sie aus der Sache.

 

Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen. Bitte beachten Sie, dass von Gesetzes wegen nicht jede Ermittlung bzw. Anklage gegen Sie automatisch dazu führen wird, dass der Staat Ihnen einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beiordnen wird. Auch hierzu berate ich Sie selbstverständlich gerne.

 

Nachfolgend finden Sie die Delikte, zu denen ich vielfach Verteidigungen übernommen habe. Bitte beachten Sie, dass ich Verteidigungen bei Sexualstraftaten nur in absoluten Ausnahmefällen und auch nur bei mir bereits bekannten Mandanten übernehme. Hier bin ich ggf. gerne bereit Ihnen kompetente Kollegen zu empfehlen. Opfervertretungen übernehme ich auch in diesem Bereich.

 

-Bankrott

-Bedrohung

-Beleidigung

-Betäubungsmitteldelikte

-Betrug

-Brandstiftung

-Diebstahl

-Gefährdung des Straßenverkehrs

-Hausfriedensbruch

-Insolvenzstraftaten (z.B. Insolvenzverschleppung)

-Körperverletzung

-Nebenklage

-Raub

-Räuberische Erpressung

-Sachbeschädigung

-Unfallflucht

-Unterschlagung

-Untreue

-Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

-Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte